Juristisch gleich,
moralisch geachtet,
schlecht behandelt:
Die Frau im Kapitalismus
Auch nach der längst erreichten rechtlichen Gleichstellung mit dem Mann,
auch nachdem Frauen heute die Mehrheit der Abiturienten und dabei die mit
den besseren Noten, in vielen Studiengängen die Mehrheit der Studenten stellen,
nachdem sie manche vordem als Männerdomänen bekannte Berufsfelder
erobert haben, gibt es noch immer genug Diskriminierung und sexuelle Unterdrückung
des weiblichen Geschlechts. Frauen führen den Kampf dagegen, indem
sie der Männerwelt den Vorwurf machen, nach wie vor den fälligen Respekt
für die Selbstbestimmung und eine selbstbewusste Rolle der Frau zu verweigern,
in einem alten Denken und gestrigen Rollenbildern der Geschlechter
zu verharren. Mit der Forderung nach Respekt rennen die Protagonisten der
Geschlechtergerechtigkeit überall – in Politik, Öffentlichkeit und schon gleich
im akademischen Bereich – offene Türen ein. Sieht man von ganz konservativen
Kreisen, die vom traditionellen Familienbild nicht lassen wollen, und von
den Kultfiguren des Gangsta-Rap ab, gibt es keine Stimme, die vor den Frauen
als vollwertigen, beruflich und überhaupt selbstbestimmten Mitgliedern der
Gesellschaft nicht den Hut ziehen würde. Überall gibt es Gleichstellungsbeauftragte,
Frauenförderung und Frauenlehrstühle; an Unis und im linken Milieu ist
das „Gendern“ verbreitet: Durch die Modifikation von Wörtern und Grammatik
besteht man darauf, dass in jedem Satz, in dem von menschlichen Subjekten
die Rede ist, der Frau noch einmal eigens gedacht und ihr die Ehre erwiesen
wird.
Woran liegt es dann, dass der allgemein bekräftigte gute Wille nicht viel
ändert an den sozialen Benachteiligungen, Beleidigungen, An- und Übergriffen,
die Frauen erfahren?
Woran liegt es, dass die offizielle Moral sich von der praktisch gelebten
so trennt?
Anders gefragt: Haben die gesellschaftlichen Positionen und Rollen, auf
die die Frauen festgelegt sind, nicht doch handfestere Gründe als frauenfeindliche
Vorurteile der Männer, Gründe, denen man mit dem Einfordern
und Abliefern von Respektbezeugungen überhaupt nicht beikommt?